Am 21. Februar 2020 sei es zur Eskalation gekommen. An diesem Tag habe der Beschuldigte sie, als sie sich bei ihm erkundigt habe, welche Arbeit sie als nächstes machen solle, grundlos in brüskem Ton zurückgewiesen und sie gefragt, «ob sie noch Nerven habe». Zugleich sei der Beschuldigte mit seinem Bürostuhl zurückgerückt und habe seine Hüften in sexualisierter Art und Weise hin und her bewegt, was sie als obszöne Geste wahrgenommen habe. 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahmeverfügung damit, dass Ehrverletzungsdelikte und der Tatbestand der sexuellen Belästigung keine Dauerdelikte darstellen würden.