2 3. 3.1 Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten in ihrer Strafanzeige zusammengefasst vor, dieser habe sie als Vorgesetzter über den Zeitraum von Mitte Dezember 2019 bis 21. Februar 2020 immer wieder provoziert und in herabwürdigender Weise behandelt. Das Verhalten des Beschuldigten sei zudem mehrmals von obszönen und sexistischen Gesten geprägt gewesen. Am 21. Februar 2020 sei es zur Eskalation gekommen.