10. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wird vom Kanton entrichtet und entsprechend der nicht zu beanstandenden Kostennote vom 9. November 2020 auf CHF 2'095.85 bestimmt (inkl. Auslagen und MWST). Eine Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten entfällt. 13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.