Insofern waren ihm die Argumente bekannt und seine Beschwerde enthielt denn auch nicht grundsätzlich neue Vorbringen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Kammer ein Aufwand von 600 Minuten als angemessen. Der weitere Aufwand sowie die Spesen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Somit ist ein Aufwand von 830 Minuten oder aufgerundet von 14 Stunden angemessen. Der Stundenansatz für amtlich bestellte Anwälte beträgt CHF 200.00 (Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte [EAV; BSG 168.711]). Somit resultiert ein amtliches Honorar von CHF 3'294.25 (inkl. Auslagen und MWST).