12 nuten für das Studium der Einstellungsverfügung scheint daher angemessen. Zwar waren viele und ausführliche Einvernahmeprotokolle zu würdigen und die Ausgangslage war nicht einfach. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Anwalt den Entwurf der Einstellungsverfügung bereits kannte und sich im Rahmen der Frist nach Art. 318 StPO auch schon ausführlich damit auseinandergesetzt hatte. Insofern waren ihm die Argumente bekannt und seine Beschwerde enthielt denn auch nicht grundsätzlich neue Vorbringen.