Die Parteien lebten zwar schon getrennt. Mit Blick darauf, dass auf Initiative der Beschwerdeführerin am 5. September 2017 noch ein Paargespräch stattgefunden hatte (vgl. Bericht von Dr. med. E.________ vom 15. Dezember 2019), lagen die Versuche, die Beziehung wiederherzustellen, aber noch nicht lange zurück. Zudem lud die Beschwerdeführerin den 11 Beschuldigten zum Essen ein. Mit Blick darauf erscheint es auch glaubhaft, dass der Beschuldigte davon ausging, die Beziehung könnte wiederhergestellt werden.