Sie habe ihn umgehend aus der Wohnung gejagt (Z. 355 ff.). Auf Frage, wie er sie gepackt habe, musste die Beschwerdeführerin überlegen und führte schliesslich aus, er habe sie ja immer an den Handgelenken gepackt. Er habe gewusst, dass sie dort wegen ihrer Narben eine Schwachstelle habe. Er habe eigentlich nur zum Essen kommen wollen. Sie habe ihn eingeladen gehabt, weil das ja die einzige Möglichkeit gewesen sei, mit ihm zu reden. Sie seien aber sofort wieder in Streit geraten. Er habe sie dann einfach gepackt und ihren Oberkörper vornüber auf den Tisch gedrückt. Er habe aber dieses Mal nicht fertig machen können (Z. 359 ff.).