Vielmehr entsprechen ihre Aussagen inneren Gedankengängen und Annahmen. Sie ging davon aus, dass es dem Beschuldigten klar gewesen sein musste, weil sie keine Beziehung und folglich auch keinen Sex mehr mit ihm haben wollte. Vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte gemäss den Aussagen der Beschwerdeführerin in dieser Situation gedacht haben soll, dass sie zu ihm zurückkomme, wenn er mit ihr einen sexuellen Akt habe und dies manchmal auch funktioniert habe (delegierte Einvernahme vom 13. Juli 2019 Z. 635 ff.), konnte die Beschwerdeführerin nicht davon ausgehen,