7. Tatvorwürfe ab 6. Oktober 2017 in H.________(Ort) 7.1 Betreffend die Vorwürfe im Oktober 2017 sagte die Beschwerdeführerin am 13. Juli 2018 aus, der Beschuldigte sei in ihr Studio in H.________(Ort) gekommen. Dann «sei es auf eine Art Vergewaltigung gekommen». Es gehe für sie um eine Vergewaltigung. Er sei hereingekommen. Dann sei es zum Streit gekommen. Wie immer. Dann sei eigentlich das Gleiche passiert. Er habe sie rückwärts aufs Bett gestossen. Er habe immer gedacht, wenn er mit ihr einen sexuellen Akt habe, dass sie zu ihm zurückkomme.