Bei dieser Ausgangslage und unter Berücksichtigung, dass der Beschuldigte mit Sex im BDSM-Bereich auch versuchte, die Beziehung wiederherzustellen, ist es kaum mehr möglich zu beurteilen, ob es sich bei diesem Vorfall um einen missglückten Versöhnungsversuch oder eine Vergewaltigung bzw. sexuelle Nötigung handelte. Aufgrund der gelebten Sexualpraktiken im Bereich BDSM waren die Grenzen nicht sofort und nur schwer erkennbar. Jedenfalls beschreibt die Beschwerdeführerin keine Situation bzw. Vorgehensweise, die darauf hindeutet, dass der Beschuldigte in Kauf genommen hatte, dass die Beschwerdeführerin zu Schaden kommt.