Sie habe sich nicht mehr dagegen gewehrt (Z. 132 ff.). Die Beschwerdeführerin gab auch mehrmals an, dass sie gewusst habe, dass wenn sie sich zur Wehr setze, es vielleicht wieder eskalieren würde (delegierte Einvernahme vom 13. Juli 2018 Z. 663 ff. und Z. 674 ff.). Wenn es verbal nichts gebracht habe, habe sie sich mit Händen und Füssen gegen ihn gewehrt. Sie habe ihm gesagt, dass sie nicht wolle (delegierte Einvernahme vom 13. Juli 2018 Z. 773 ff.). Andererseits sagte sie auch aus, die Situation bei der Treppe sei die einzige Situation gewesen, in der sie sich tätlich zur Wehr gesetzt habe (Z. 1020 ff.).