(Z. 338 ff.). Auf nochmalige Nachfrage, ob sie dem Beschuldigten vorgängig ihre Grenzen mitgeteilt habe, sagte sie aus: «Eigentlich schon, ja. Spätestens, wenn er es ausgelebt hat» (Z. 347 ff.). Auf nochmaliges Nachfragen gab sie an, der Beschuldigte habe sie zum Beispiel während dem Sex gewürgt. Sie habe sicher 20 Mal gedacht, dass er sie jetzt umbringe. Dies habe ihn aber noch angemacht. Er habe sogar ein Kissen auf ihr Gesicht gestülpt. Sie habe sie noch gedacht, dass er ja nicht einmal bemerke, wenn sie «hinüber» sei (Z. 351 ff.).