Entscheidend ist allerdings auch, ob und inwiefern es für den Beschuldigten erkennbar war, dass die Beschwerdeführerin in diesem Zeitpunkt keinen Sex gewollt hatte. 6.3 Die Beschwerdeführerin sagte selber aus, dass der Beschuldigte immer gedacht habe, dass sie zu ihm zurückkomme, wenn er mit ihr einen sexuellen Akt habe. Er habe gedacht, er müsse sie «nehmen» und dann sei alles wieder ok. … Dass sie wieder in die Sub-Rolle reinrutsche. Das habe ja auch manchmal funktioniert (delegierte Einvernahme vom 13. Juli 2018 Z. 635 ff.). Zwar erfolgte diese Aussage im Zusammenhang mit den Vorwürfen im Oktober 2017.