Das sei für ihn praktisch gewesen. Sie habe aber aufstehen können und er habe genau gewusst, dass sie sich jetzt im Bad einschliessen wolle, um sich in Sicherheit zu bringen. Da sei es nachher zu dem …. das Weitere könne sie nicht sagen, da habe sie wie eine Art Auszeit. Auf Frage, ob es in dieser Situation zu einer sexuellen Handlung gekommen sei, sagte sie aus, ja sicher, er habe sie genommen, vaginal. Nachdem der Beschwerdeführerin erklärt worden war, dass sie die sexuelle Handlung möglichst genau beschreiben soll, gab sie an, er habe nicht fertig machen können, da sie sich vorher habe wegrollen können.