Dann sei er aber wieder zu ihr gekommen und habe ihren Kopf sicher zehnmal gegen die Wand geschlagen (Z. 486 ff.). Auf Frage, ob die Beschwerdeführerin beschreiben könne, was gegen ihren Willen heisse, gab sie an, dass sie nicht gewollt habe. Er habe sie rückwärts aufs Bett geworfen, sie gepackt. Es sei auch ein Überraschungseffekt gewesen. Sie sei ja nicht vorgewarnt gewesen (Z. 497 ff.). Sie könne nicht mehr genau sagen, wie er sie gepackt habe. Sie sei dann jedenfalls auf dem Bett gelegen. Meistens sei er wirklich nahe zu ihr getreten und habe sie dann mit seinem eigenen Körpergewicht aufs Bett gestossen.