Es sei wegen einer anderen Frau zum Streit gekommen. Der Beschuldigte habe sie (die Beschwerdeführerin) dann «sexuell nehmen wollen» und sie habe sich «verarscht» gefühlt. Sie habe aber in diesem Moment sicherlich keinen Sex mit ihm haben wollen. Er habe gedacht, er könne sie mit Sex wieder gefügig machen. Dann habe der Beschuldigte sie gegen ihren Willen genommen. Sie habe sich gewehrt und habe sich «darauswinden» können. Dann sei er aber wieder zu ihr gekommen und habe ihren Kopf sicher zehnmal gegen die Wand geschlagen (Z. 486 ff.).