6. Tatvorwurf Sommer 2014 G.________(Ort) 6.1 An der delegierten Einvernahme vom 13. Juli 2018 gab die Beschwerdeführerin auf Frage, ob sie sich an ein spezielles Erlebnis erinnere, an, dass der Beschuldigte ihr den Kopf an die Wand geschlagen habe. Sie habe drei Monate ihren Kopf nicht mehr drehen können. Es sei vor 3 ½ Jahren in G.________(Ort) gewesen; im Sommer 2014. Da sei die Szene mit der anderen Frau gewesen. Es sei im oberen Stock, im Schlafzimmer passiert (Z. 473 ff.). Es sei wegen einer anderen Frau zum Streit gekommen.