Zuvor bei den sexuellen Übergriffen [Hervorhebung durch die Kammer] habe sie vorher aufgegeben, weil sie chancenlos gegen ihn gewesen sei (Z. 204 ff.). Mit Blick auf diese Aussagen bestehen keine Hinweise, dass die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen bzw. deren Abwehr gestanden hat. An der delegierten Einvernahme vom 13. Juli 2018 sagte die Beschwerdeführerin aus, dass der Beschuldigte immer der Stärkere gewesen sei, bis auf eine Situation im Herbst 2017. Sie habe bemerkt, dass er sie rückwärts die Treppe habe runterstossen wollen. Sie habe in ihrer Todesangst Stärke entwickelt. Das habe ihn überrascht.