In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass sich die Beschwerdeführerin gegen die sexuellen Avancen derart zur Wehr gesetzt habe, dass der Beschuldigte versucht habe, sie die Treppe runterzuwerfen. Die Beschwerdeführerin sagte bei der Polizei aus, das erste Mal, als sie sich nebst den sexuellen Übergriffen [Hervorhebung durch die Kammer] dann wirklich gewehrt habe, sei im Oktober 2017 gewesen, als der Beschuldigte versucht habe, sie die Treppe hinunterzustossen (Z. 190 ff.). Der Beschuldigte sei im Oktober 2017 erschüttert gewesen, dass sie so reagiert habe. Zuvor bei den sexuellen Übergriffen [