5. Tatvorwurf Herbst 2017 G.________(Ort) An der polizeilichen Einvernahme vom 18. Juni 2018 machte die Beschwerdeführerin allgemeine Angaben zum grundsätzlichen Vorgehen des Beschuldigten und der sexuellen wie auch emotionalen Beziehung zwischen ihnen beiden. Anlässlich dieser Einvernahme erwähnte die Beschwerdeführerin auch den Vorfall vom Herbst 2017 in G.________(Ort), der in der Beschwerde explizit genannt wird. In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass sich die Beschwerdeführerin gegen die sexuellen Avancen derart zur Wehr gesetzt habe, dass der Beschuldigte versucht habe, sie die Treppe runterzuwerfen.