Sie macht denn auch nicht geltend, alle sexuellen Kontakte im Bereich BDSM seien gegen ihren Willen gewesen. Zudem geht aus dem Anzeigerapport hervor, dass die Beschwerdeführerin bereits bei ihrer Meldung an die Polizei angab, dass sie eine BDSM-Beziehung geführt hätten. Es ist unbestritten, dass keine Code- oder Savewörter vereinbart worden waren und der Beschuldigte jedenfalls im Bereich des Sexuallebens der dominante Partner war. Diese