Das habe natürlich eine grosse Nähe gegeben (Z. 280 ff.). Die Parteien haben in diesem Zusammenhang zudem einen «Sklavenvertrag» diskutiert. Auch wenn sie diesen nie unterschrieben haben, zeigt sich, dass sie sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Und auch wenn die Initiative hierfür vom Beschuldigten gekommen war, gibt es keine Anhaltspunkte, dass die Beschwerdeführerin mit den Sexualpraktiken im Bereich des BDSM grundsätzlich nicht einverstanden gewesen ist. Sie macht denn auch nicht geltend, alle sexuellen Kontakte im Bereich BDSM seien gegen ihren Willen gewesen.