4 Sie sei bis zu einem gewissen Grad darauf eingegangen (Z. 132 ff.). Sie habe den Mann geliebt. Wenn er ihr gegenüber einen Wunsch geäussert habe, was mache sie dann als Frau? Sie sage ja. Sie mache das aber nicht von sich aus, sondern weil sie ihm einen Wunsch habe erfüllen wollen. Das heisse noch nicht, dass sie das sei (Z. 200 ff.). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 13. Juli 2018 gab die Beschwerdeführerin an, es habe im sexuellen Bereich eine grosse Offenheit geherrscht. Das habe natürlich eine grosse Nähe gegeben (Z. 280 ff.).