Z. 588 sowie Z. 672, Z. 679, Z. 685, Z. 689, Z. 693, Z. 705 bis Z. 736). Gemäss den Aussagen der Beschwerdeführerin hat der Beschuldigte den Sex viele Male auf die gleiche Weise vollzogen (vgl. Aussagen bei der Staatsanwaltschaft vom 7. Februar 2019 Z. 421 ff.), was unter Berücksichtigung der langen Beziehungsdauer eine Erklärung für fehlende Einzelheiten oder eine fehlende bildhafte Schilderung sein kann. Die allgemeinen Aussagen der Beschwerdeführerin könnten teilweise auch auf den Umstand zurückgeführt werden, dass sie ein langjähriges «Beziehungssystem» aufzeigen wollte.