Auf die frist- und formgerechte Beschwerde ist einzutreten. Mit Blick auf den Hauptantrag der Beschwerdeführerin geht es im Beschwerdeverfahren «mindestens» um die Vorwürfe der Vergewaltigung, evtl. sexuellen Nötigung (evtl. als Versuch), begangen im Sommer 2014 in G.________(Ort), der versuchten Vergewaltigung, evtl. sexuellen Nötigung, begangen im Herbst 2017 in G.________(Ort), sowie der Vergewaltigung, evtl. sexuellen Nötigung (evtl. als Versuch), mehrfach begangen ab dem 6. Oktober 2017 in H.________(Ort).