dass die Beschwerdegegnerin zu verpflichten sei, mindestens für die folgenden Delikte Anklage beim zuständigen Strafgericht gegen den Beschuldigten zu erheben und die Anklage vor Gericht persönlich zu vertreten: a. Vergewaltigung, evtl. sexuelle Nötigung (evtl. als Versuch), begangen im Sommer 2014 in G.________(Ort), zum Nachteil der Beschwerdeführerin b. Versuchte Vergewaltigung, evtl. sexuelle Nötigung, begangen im Herbst 2017 in G.________(Ort) zum Nachteil der Beschwerdeführerin