Mit Verfügung vom 29. Mai 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung sowie Tätlichkeiten und Drohungen, angeblich mehrfach, teilweise versucht begangen zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin, ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 18. Juni 2020 Beschwerde mit folgenden Anträgen ein: «1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 29. Mai 2020 sei dahingehend aufzuheben als