1. Mit Verfügung vom 29. Mai 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung sowie Tätlichkeiten und Drohungen, angeblich mehrfach, teilweise versucht begangen zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin, ein.