Weiter kann auch aus den von der Beschwerdeführerin zitierten Aussagen von FMH-Experte Dr. F.________ und G.________ von der Tarifsuisse AG («Wenn wir von einem Fall wissen, reagieren wir konsequent mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Wir schützen keine Betrüger.» [Blick, 13.9.2018]; «Leistungen, die nie erbracht, aber zulasten der Grundversicherung abgerechnet wurden – also Betrug.» [SaW, 12.102013]) nichts für das hier interessierende Verfahren gewonnen werden. Gleiches gilt für die von ihr in ihrer Eingabe vom 24. Juli 2020 zitierten Quellen.