5 Falschangabe bzw. einer Urkundenfälschung. Am 15. Mai 2019 habe der Beschuldigte von der Standeskommission der Ärztegesellschaft des Kantons Bern eine Kopie ihrer Beschwerde erhalten. Ein Aktenstudium wegen dieser Verfügung stelle keine ärztliche Leistung nach Tarmed dar. Wer eine Falschangabe im Rechenschaftsbericht mache und gegenüber der Krankenkasse seine Rechenschaftspflicht nicht erfülle, handle irreführend und täuschend. Ob dies im Sinn des Gesetzes genügend arglistig sei, müsse ermittelt werden.