Weitere Mails und Links, deren Sichtung er am 15. Mai 2019 zusätzlich hätte verrechnen dürfen, hätten nicht existiert. Dadurch, dass der Beschuldigte ihr trotzdem angeblich am 15. Mai 2019 erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt habe, welche er der Krankenkasse gegenüber im Rechenschaftsbericht vom 25. September 2019 mit «Bericht» und «ausführlichem Aktenstudium» und ihr gegenüber mit Rechenschaftsbericht vom 12. Februar 2020 mit «angeblicher Lektüre zahlreicher Mails und Sichtung der von ihr genannten Links» gerechtfertigt habe, begründe den Verdacht eines Tarmed-Betrugs und einer