4.2 Die Beschwerdeführerin bringt dagegen im Wesentlichen vor, dass die einmalige HNO-Konsultation beim Beschuldigten resp. die medizinische Behandlung mit Bericht und der anschliessenden kurzen Mail-Rückfrage am 7. Mai 2019 abgeschlossen gewesen sei. Diesen Bericht und das Aktenstudium habe der Beschuldigte am 1. Mai 2019 verrechnet. Weitere Mails und Links, deren Sichtung er am 15. Mai 2019 zusätzlich hätte verrechnen dürfen, hätten nicht existiert.