Der Beschuldigte verweigere die Rechenschaftspflicht und begründe nicht, was beweise, dass er absichtlich fälsche. Ihr gegenüber habe er die Rechnung ebenfalls offensichtlich und absichtlich mit Falschangaben begründet. So habe sie am 12.02.2020 folgende Nachricht erhalten: „TARMED Positionen sind genau umschrieben und für alle jederzeit nachvollziehbar. Das vom 15.05.2019 in Rechnung gestellte Aktenstudium betrifft die Lektüre zahlreicher Mails und Sichtung der Links." Jedoch habe der Beschuldigte keine Links oder viele Mails lesen müssen. Dabei handle [es] sich nachweislich um eine Falschangabe, um illegal Geld einzunehmen. […]