Sie habe daraufhin Anzeige bei der Standeskommission des Kantons Bern eingereicht, woraufhin dem Beschuldigten mit Verfügung vom 13.06.2019 empfohlen worden sei, keine Rechnung für die Behandlung zu stellen. Dem habe der Beschuldigte aber nicht Folge geleistet und er habe ihr einen unnötigen Untersuchungsbericht sowie zweimal ein Aktenstudium verrechnet. Ein zwischenzeitlicher Mahnungsstopp sei am 24.07.2019 aufgehoben worden. Insgesamt habe sie zwei Mahnungen zu der vorgenannten Rechnung erhalten. Eine Betreibung erachte sie als Androhung eines Nachteils, weshalb sie eine Nötigung geltend mache.