2 Der Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer wird durch das Anfechtungsobjekt definiert und dementsprechend auch begrenzt. Soweit die Beschwerdeführerin in ihrer Replik einen neuen Strafvorwurf erhebt (Urkundenfälschung hinsichtlich des Rechenschaftsberichts des Beschuldigten vom 3. Juli 2020), geht sie über den Streitgegenstand hinaus und kann nicht gehört werden.