Gegen diese Verfügung reichte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 17. Juni 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und verlangte eine vollständige Untersuchung der von ihr zur Anzeige gebrachten Vorwürfe. Am 15. Juni 2020 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, eine Sicherheitsleistung von CHF 1‘000.00 zu bezahlen. Die Sicherheitsleistung erfolgte innert Frist. Im anschliessenden Schriftenwechsel beantragte die Generalstaatsanwaltschaft am 21. Juli 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.