1. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von C.________ initiierte Verfahren BM 19 37854 gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Nötigung, falscher Verrechnung von Dienstleistungen, Gesundheitsgefährdung, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und weiterer Vermögensdelikte, angeblich begangen im Zeitraum vom 24. April 2019 bis 9. September 2019 in D.________ (Ort), nicht an die Hand. Am 4. Mai 2020 beantragte C.________ die Wiederaufnahme des vorgenannten Verfahrens.