1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 800.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Ein Drittel, ausmachend CHF 400.00, trägt der Kanton Bern. 4. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren wird rückwirkend per 18. Juni 2020 gutgeheissen; als amtlicher Verteidiger wird Fürsprecher B.________ bestellt.