einem anderen Täter bzw. von einer anderen Tätergruppe beschädigt und entleert wurde. Vielmehr liegt der Verdacht vor, dass auch diese Parkuhr auf das Konto der drei Mitbeschuldigten geht. Dieser Verdacht wird dadurch erhärtet, dass die drei Mitbeschuldigten den Abend in der «F.________» in Nidau verbracht haben (vgl. Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in der Stellungnahme) d.h. in unmittelbarer Nähe der Dr. Schneider-Strasse. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kammer den hinreichenden Tatverdacht auch hinsichtlich dieses Vorfalls als gegeben.