10 nes Diebstahls durch Entleeren einer Parkuhr (inkl. deren Sachbeschädigung) zweifelsohne vereinbaren. Zudem gab die Zeugin an, dass die Täter teils mit Fahrrädern davongegangen seien, was mit dem Ersuchen der Polizei an die Staatsanwaltschaft um Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs übereinstimmt, worin festgehalten wurde, dass E.________ zuerst zu Fuss und anschliessend mit dem Fahrrad geflüchtet sei. Aktenkundig und unbestritten