Durch die Entnahme einer DNA-Probe soll definitiv festgestellt werden können, ob der Beschwerdeführer an den ihm vorgeworfenen Handlungen beteiligt gewesen sei. Zudem soll festgestellt werden können, ob sein DNA-Profil auch in anderen einschlägigen Fällen auftauche. Vor diesem Hintergrund sei die Erstellung des DNA-Profils verhältnismässig.