1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer oder Beschuldigter) wegen Diebstahls und Sachbeschädigung verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 3. Juni 2020 die erkennungsdienstliche Erfassung und die Erstellung eines DNA- Profils über den Beschwerdeführer. Dagegen erhob er, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 18. Juni 2020 Beschwerde. Er beantragt, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei vollumfänglich aufzuheben;