Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 4. Juni 2020 (BM 20 19379) Erwägungen: 1. Am 15. Mai 2020 erstattete B.________ Strafanzeige gegen Rechtsanwalt A.________ (nachfolgend: Beschuldigter). Die zuständige Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm das Verfahren mit Verfügung vom 4. Juni 2020 nicht an die Hand. Gegen die Nichtanhandnahme erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 11. Juni 2020 Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: «1, Die Aufhebung der Verfügung insgesamt