5. Zu eröffnen: - der Beschuldigten (per Einschreiben, unter Beilage einer Kopie der Beschwerde) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier, unter Beilage einer Kopie der Beschwerde) - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt C.________ (per Kurier, unter Beilage einer Kopie der Beschwerde) Bern, 24. Juni 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: