Letzterer hätte das beco darauf aufmerksam machen müssen, dass der UVB nicht dem Umweltrecht entspreche und das Amt für Wasser und Abfall (AWA) für die Beurteilung von Sonderabfallverbrennungsanlagen zuständig sei. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) habe ausgeführt, dass sich der UVPV-Bericht (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung; SR 814.011) auf die Fachberichte der Ämter abstütze. Wenn die Ämter ihre Aufgaben nicht wahrnehmen würden, werde auch der UVPV-Bericht entsprechend ausfallen. Die Baubewilligungsbehörde habe ein persönliches Interesse am Bau der WKK-Anlage.