5 mehl mehr verbrannt würden, sondern auch die Leistung der WKK-Anlage von 13.5 MW auf 18 MW erhöht werde. Anhand eines weiteren UVB mit der Nr. 4949 vom September 2017 zur Erweiterung des Kesselhauses könne erneut die Symbiose zwischen dem beco und der C.________ GmbH aufgezeigt werden. Obwohl Anlagen bei Erweiterung saniert werden müssten (Art. 18 USG), finde die C.________ GmbH immer Ausreden, warum dies von der F.________ AG nicht erwartet werden dürfe und vom beco unterstützt werde.