Diese Aussage sei falsch, weil der Heizwert «Hu» des Tierfetts mit dem Tiermehl ersetzt werde. Im «Bericht zur Luftreinhaltung und Lärm zur „Projektänderung"» der von der E.________ AG (vorgängig F.________ AG) alimentierten C.________ GmbH zeige der Beschuldigte auf, mit was für Veränderungen der Emissionsfrachten bei der Projektänderung zu rechnen sei. Dabei lasse er aus, dass allein mit der «Projektänderung» weitere Luftschadstoffe ausgestossen würden, die in seinem Bericht (ausser den Stickoxiden) nicht aufgeführt seien.