__ GmbH mit Unterstützung des beco, der F.________ AG die Verbrennung von 2'000 t Tierfett pro Jahr als Umweltschutzmassnahme zu gewähren, welche weder die verschärften Emissionsgrenzwerte des Kantons erfülle noch gemäss Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) in der Abluftreinigung die Grenzwerte einhalte. Die Aussage, dass mit der Reduktion von 4000 t Tierfett eine Einsparung von 6 t NOx pro Jahr erzielt werde, sei nicht nur falsch, sondern erwecke den Eindruck einer absichtlichen Täuschung. Diese Aussage sei falsch, weil der Heizwert «Hu» des Tierfetts mit dem Tiermehl ersetzt werde.