Es sei abzuklären, ob es sich bei den von der Bauherrin alimentierten Berichten zur Umweltverträglichkeit (UVB) der C.________ GmbH um gewerbemässigen Betrug handle. Die Tatsache, dass die UVB samt Ergänzungen von den Amtsstellen ohne Widerspruch willfährig übernommen worden seien, obwohl diese unvollständig und einseitig abgefasst worden seien, um die Bauherrin vor hohen Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen Abluftreinigungsanlage sowie Sanierungskosten zu bewahren, erwecke den Eindruck von Mauschelei zwischen Verfasser und Behörden. Es grenze an Respektlosigkeit