__ GmbH erneut ein «Bericht Luftreinhaltung und Lärm zur Projekt» abgegeben worden sei, habe der Beschwerdeführer erfüllte Straftatbestände erkannt. Es sei abzuklären, ob es sich bei den von der Bauherrin alimentierten Berichten zur Umweltverträglichkeit (UVB) der C.________ GmbH um gewerbemässigen Betrug handle.